Lauterkeitsrecht (UWG), Wettbewerbsrecht /
Fairness und Lauterkeit sind für einen funktionierenden Markt unerlässlich. Das Wettbewerbsrecht leistet dazu einen wichtigen Beitrag, bringt aber aufgrund seiner Komplexität auch Herausforderungen mit sich. Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Projekte und übernehmen die Durchsetzung von oder Verteidigung gegen Ansprüche aus Kartell- oder Lauterkeitsrecht.
Kontaktieren Sie uns gerne unter:
office@gk-legal.at oder +43 1 388 99 68
- Klagen gegen unlauteres Verhalten im Wettbewerb
- Schadenersatz wegen Verstößen gegen KartG oder EU-Wettbewerbsrecht
- Abwehr von Kartellen und von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- Beratung bei Projekten zur Compliance mit Wettbewerbsrecht
Rechtliche Konflikte im Wirtschaftsleben haben oft auch Bezüge zum Wettbewerbsrecht. So kann unfaires Verhalten eines Mitbewerbers gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, etwa wenn zwingende Rechtsvorschriften systematisch gebrochen oder Konsumenten in die Irre geführt werden. In den letzten Jahren wird hier insbesondere das Greenwashing relevant, wenn also mit Themen wie Nachhaltigkeit oder Bio geworben wird, ohne die tatsächlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Das UWG sieht hierfür Unterlassungsklagen und Schadenersatz vor, auch öffentlich-rechtliche Sanktionen sind möglich. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen, um Sie vor unlauteren Angriffen der Mitbewerber zu bewahren oder haltlose Klagen gegen Sie abzuwehren.
Auch Kartelle schädigen den freien Wettbewerb, weshalb diese sowohl nach österreichischem Recht als auch EU-Recht verboten sind. Gerne fordern wir für Sie den Ihnen dadurch entstandenen Schaden ein, für den das EU-Recht besonders günstige Regeln aufstellt. Auch bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Großunternehmen, etwa wenn Sie grundlos bei der Auftragsvergabe diskriminiert werden, prüfen wir gerne Ihre Ansprüche.
Gerade bei der Planung von Werbekampagnen, aber auch Joint Ventures oder größeren Investitionen können später Probleme mit dem Wettbewerbsrecht hervorkommen. Wir beraten Sie gerne schon in der Anfangsphase, um auf kosteneffiziente Weise Probleme frühzeitig zu erkennen und dadurch die Compliance-Risiken zu minimieren.
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„Klare Antworten trotz der komplexen Materie, das schätzen unsere Mandant*innen an unseren Stellungnahmen zum Wettbewerbsrecht.“
Ihr Michael Komuczky
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