Unternehmensübergänge des Mittelstandes /

In mittelständischen Unternehmen ist der Eigentümer*innen-Wechsel ein besonders einschneidendes Ereignis. Gleich ob es zu einem Generationenwechsel innerhalb der Gründer-Familie oder der Übernahme durch das bisherige Management oder Außenstehende kommt: Der Wechsel ist immer wichtig für die Zukunft des Unternehmens, stellen die Beteiligten aber auch vor Herausforderungen. Unser ganzheitlicher Ansatz respektiert die nicht bloß wirtschaftlichen Bande zwischen den Beteiligten. Gleichzeitig achten wir darauf, dass der Aufwand der Transaktion in sinnvollem Verhältnis zu ihrem Volumen steht.

Kontaktieren Sie uns gerne unter:
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  • Klare Regelungen der Rechte und Pflichten der Parteien
  • Wirtschaftliche Ausgestaltung von Due Diligence und Vorbereitungen
  • Klare interne Verfassung der neuen Eigentumsstruktur
  • Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Umrahmung samt Einbeziehung erb- und familienrechtlicher Aspekte
GK Rechtsgebiet Unternehmensübergänge

Richtig gemacht kombiniert der Eigentümerwechsel Wissen und Erfahrung der bisherigen Strukturen mit Innovationsdrang und frischem Wind der übernehmenden Eigentümer*innen, wodurch das Unternehmen weiter floriert oder gar expandiert. Im Mittelstand muss für diese Transaktion jedoch eine Balance-Akt ausgeführt werden. Die Parteien sollen zwar möglichst umfassend aufgeklärt und beraten sein; die Transaktionskosten müssen sich aber im Rahmen halten. Hier ist unser pragmatischer und vorausschauender Ansatz besonders wichtig: Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, welche Themen Ihrer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen und bei welchen Aspekten ein wirtschaftlich effizienter Zugang gewählt werden kann.

Da jedoch insbesondere bei Familienunternehmen die Beziehungen der einzelnen Akteure oft nicht nur rein wirtschaftlich sind, bietet sich dort ein großes Potential für Konflikte. In unglücklichen Fällen werden diese dann vor Gericht ausgetragen, wobei die wahren Interessen der Beteiligten regelmäßig nicht ausschließlich auf klagbare Ansprüche beschränkt sind. Oft werden dann Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht konstruiert, wenn die eigenen Erwartungen nicht erfüllt werden. Um solche ungünstigen Entwicklungen möglichst hintanzuhalten beraten wir mittelständische Unternehmen umfassend bei ihrer internen Verfassung. Schon früh sollte die jüngere Generation ins Unternehmen eingeführt werden, wobei dies am besten funktioniert, wenn die Mitarbeit auf solidem gesellschafts- und arbeitsrechtlichem Fundament steht. Dabei bedenken wir aber auch Aspekte des Erb- und Familienrechts, die in Bezug auf andere Familienmitglieder relevant werden können, um auch hier Streitpotential möglichst im Keim zu ersticken. Neben unseren umfassenden juristischen Kenntnissen machen wir dabei von unseren Social Skills besonderen Gebrauch.

 

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